Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Abzug dauernder Lasten: Anforderungen und Voraussetzungen

Die Vereinbarung eines lebenslänglichen Altenteilsrechts an den Vater durch den Eigentümer einer landwirtschaftlichen Besitzung führte zu einem Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (Az.: 4 K 318/15).

Vereinbart war das Recht auf freie Wohnung, Beköstigung, Hege und Pflege und ein monatliches Baraltenteil von 400 €. Den Abzug als Sonderausgaben lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, dass die wiederkehrenden Leistungen nicht durch die Erträge des übernommenen Vermögens gedeckt würden. Die Finanzrichter indes ließen nicht nur den Steuerabzug, sondern auch die Revision zum Bundesfinanzhof (Az.: X R 40/17) zu. Denn die Frage, ob die Möglichkeit der Umstellung eines Betriebs von der Selbstbewirtschaftung auf die Verpachtung im Rahmen der für den Sonderausgabenabzug von Altenteilsleistungen maßgeblichen Ertragsprognose zu berücksichtigen ist, hat grundsätzliche Bedeutung.

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