Erwerb eigener Anteile der GmbH auf Gesellschafterebene
Im Privatvermögen gehaltene Anteile an einer GmbH wurden später an diese verkauft. Die Annahme indes, der Gewinn aus der Anteilsveräußerung an die GmbH unterliege als der Erwerb quasi eigener Anteile nicht der Besteuerung, erwies sich in einem vor dem Bundesfinanzhof verhandelten Fall als Irrtum (Az.: IX R 7/17). Hier die Leitsätze des Gerichts:
- Auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ein Veräußerungsgeschäft i. S. des § 17 Abs. 1 EStG dar (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 27. November 2013, BStBl I 2013, 1615, Rz 20 Satz 1).
- Die rein gesellschaftsintern wirkende Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Geschäftsanteil des veräußernden Gesellschafters.