Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Feststellung des Grundstückswerts

Laut Bewertungsgesetz (BewG) werden Grundbesitzwerte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt. Das gilt auch für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für die Grundstückswerte. Die Ermittlung von Vergleichspreisen und -faktoren hat der Gesetzgeber explizit den Gutachterausschüssen aufgegeben, die auch im Rechtsstreit vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (Az.: 1 K 210/14) gefragt waren. Und doch blieben Fragen offen, z. B. zur Bindung an die von Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichsfaktoren und zur Anwendung der finanzmathematischen Methode beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.

Das Verfahren ist jetzt anhängig beim Bundesfinanzhof (Az.: II R 7/18), der die nachfolgenden Fragen klären muss:

  1. Sind die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichsfaktoren ebenso wie Bodenrichtwerte verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?
  2. Ist die finanzmathematische Methode nach Ziffer 4.3.3.2.1 Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) bei Erbbaugrundstücken zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i. S. d. § 198 BewG geeignet?

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