Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Photovoltaikanlage: Stromspeicher als Komponente

Zur Rechtsfrage, ob eine zeitversetzte Anschaffung von Komponenten einer Photovoltaikanlage zu einer umsatzsteuerlich getrennten Bewertung führen kann, obwohl ein Funktionszusammenhang gegeben ist, liegt ein Beschluss des Bundesfinanzhofs vor (Az.: V B 105/17).

Hier die Kernsätze: Eine Photovoltaik-anlage besteht im Wesentlichen aus Solarzellen, die in sog. Solarmodulen zusammengefasst werden, einem Wechselrichter, der den Gleichstrom umwandelt, und einem Einspeisezähler. Ein Stromspeicher dient nicht der Produktion von Solarstrom und gehört daher nicht zu den (wesentlichen) Komponenten einer Photovoltaikanlage. In dem entschiedenen Fall begehrte der Steuerpflichtige einen Vorsteuerabzug aus dem Speichersystem, das nach seinem Vortrag zu 21 % unternehmerisch genutzt werde. Sein Anliegen lief ins Leere …

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