Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Tanken auf Gutschein – steuerpflichtig?

In einem Streitfall vor dem Sächsischen Finanzgericht (Az.: 3 K 511/17) überstiegen die den Arbeitnehmern zugewandten Sachbezüge die in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG festgelegte Grenze von 44 Euro, da die Tankgutscheine für mehrere Monate bereits bei Hingabe zugeflossen waren und nicht erst bei Einlösung des jeweiligen Gutscheines an der Tankstelle. Vom Zeitpunkt des sog. Zuflusses hing ab, in welchem Kalenderjahr die Gutscheine zu versteuern waren und ob sie möglicherweise wertmäßig unter der Freigrenze lagen.

Bei Entgegennahme des Benzingutscheines erfolgt der Zufluss beim Arbeitnehmer bereits mit Hingabe des Gutscheines, da der Arbeitnehmer bereits in diesem Zeitpunkt über den Gutschein verfügen kann, ohne dass der Arbeitgeber hierauf noch eine Einflussmöglichkeit hat. Der nicht personengebundene Tankgutschein stellt eine Art Wertpapier dar, mit dem der Arbeitnehmer ohne Zutun des Arbeitgebers grundsätzlich nach Belieben verfahren kann.

Der Fall liegt anders als bei Gutscheinen, die beim Arbeitgeber selbst einzulösen sind und bei denen dem Arbeitnehmer lediglich ein Anspruch gegen den Arbeitgeber zusteht, den der Arbeitgeber noch in einem zweiten Schritt erfüllen muss oder die Erfüllung noch verweigern kann und mithin seine Verfügungsmacht noch nicht verloren hat. In diesen Fällen tritt ein Zufluss grundsätzlich erst mit Einlösung des Gutscheines ein (Jahresnetzkarte – BFH, Az.: 2012 IX R 55/10). Dabei hat der BFH allerdings als bereits für den Zufluss ausreichend angesehen, dass der Begünstigte mit der Jahresnetzkarte ein verbrieftes Recht über den Beförderungsanspruch erhalten hatte und einzelne Fahrten weder anzeigen noch hierfür einen gesonderten Fahrschein lösen musste.

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