Einheitsbewertung bei Ackerflächen mit Kiesabbau
Grundvermögen oder landwirtschaftliches Vermögen? Mit dieser Frage hatte sich das Finanzgericht Düsseldorf zu beschäftigen (Az.: 4 K 3583/13 n).
Im Streitfall wurden zunächst land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen teilweise einem gewerblich tätigen Fremdunternehmer zum Abbau von Kies, Sand und sonstigen verwertbaren Materialien überlassen. Das Recht zur Ausbeute sollte mit der Erteilung der Genehmigung beginnen und nach restloser Auskiesung und Rekultivierung, spätestens jedoch nach 30 Jahren, enden. Nach der von der Pächterin durchzuführenden Rekultivierung sollten die Grundflächen wieder vom Verpächter landwirtschaftlich genutzt werden. Die Richter entschieden, dass das betroffene Grundstück keine andere dauerhafte Zweckbestimmung erfährt, wenn es nach Beendigung des Abbaus in rekultiviertem Zustand zur Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung an den Verpächter zurückgegeben werden muss. Die Revision wurde zugelassen (Az.: II R 28/18).