Bedarfsbewertung von Grundstücken
Bei der Bedarfsbewertung von Grundstücken reicht (auch) nicht unbedingt eine Expertise von Gutachern aus, wie das Finanzgericht Niedersachsen festgestellt hat (Az.: 1 K 68/17): So ist eine Überprüfung durch das Gericht über die von Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise darauf beschränkt, ob dem Gutachterausschuss offensichtliche Unrichtigkeiten unterlaufen sind. Zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im Sinne des § 198 Bewertungsgesetz (BewG) ist ein Sachverständigengutachten nicht stets vorrangig gegenüber einer stichtagsnahen Veräußerung zu berücksichtigen.