Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Abgrenzung Zerschlagung/Verkleinerung eines landwirtschaftlichen Betriebs

Streitig war in einem vor dem Finanzgericht Münster verhandelten Fall (Az.: 7 K 802/18 E), ob ein auf zwei Kinder zeitgleich übertragener ruhender landwirtschaftlicher Betrieb verkleinert oder zerschlagen wurde. Das Urteil: Durch die Übertragung der Grundstücke wurde der Betrieb zerschlagen. Eine Betriebsaufgabe i. S. d. Einkommensteuergesetzes liegt vor, wenn sich ein Steuerpflichtiger entschließt, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb aufzulösen, und er alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt. Das gilt auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.

 

zurück zur Übersicht