Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vieheinheiten

Kläger eines vor dem Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 1 K 1018/16 U) verhandelten Falles ist ein hauptberuflicher Land- und Forstwirt. Daneben ist er Komplementär der aus ihm und einem Kommanditisten bestehenden Kommanditgesellschaft (KG), die einen Betrieb in Form einer Tierhaltungskooperation gemäß § 51 a Bewertungsgesetz (BewG) betreibt. Streitig war, ob gesellschaftsvertraglich vereinbarte Vorabgewinnanteile, die der Kläger für die Überlassung von Vieheinheiten an eine KG, deren Komplementär er ist, im Rahmen der jährlichen Gewinnverteilung zugewiesen erhält, der Umsatzsteuer unterliegen? Ja, so die Entscheidung: Die streitigen Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz. Eine Berechtigung zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung besteht nicht.

zurück zur Übersicht