Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Bitcoin als Wirtschaftsgut

Sind virtuelle Währungen Wirtschaftsgüter? Die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 13 V 13100/19) kamen zu dem Ergebnis, dass bei summarischer Prüfung alles dafür spricht, dass eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei sog. Krypto-Assets zulässig ist. Denn virtuelle Währungen können einkommensteuerrechtlich als andere Wirtschaftsgüter qualifiziert werden. Richtig ist es, Krypto-Assets als steuerverstrickte, private Vermögensgegenstände einzustufen, da sie im Geschäftsgebrauch als Zahlungsmittel für einen Sach- oder Dienstleistungserwerb akzeptiert werden. Sie sind insoweit strukturell vergleichbar mit Fremdwährungen oder Devisen.

Ein offizielles Zahlungsmittel indes sind sie nicht. Bitcoins schließlich sind nicht physisch übertragbar, können also eine Art Geldfunktion nur innerhalb des virtuellen Raums übernehmen.

zurück zur Übersicht