Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen Vereinbarungen entscheiden über Steuerabzug

Vereinbarungen zwischen Kindern und ihren Eltern erfordern eine fachkundige Beratung.

Wird nämlich bei einer „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ die Übernahme von Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim nicht ausdrücklich berücksichtigt, hat das nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 5 K 2332/17) erhebliche steuerliche Auswirkungen: So ist z. B. der volle Sonderausgabenabzug für die zugesagte Versorgung ausgeschlossen, weil die Leistungen in einem solchen Fall nicht als sog. dauernde Last (= voller Sonderausgabenabzug), sondern nur als Rente (= Sonderausgabenabzug nur in Höhe des Ertragsanteils) qualifiziert werden können.

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