Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen durch Buchhalter

Selbstständige Buchhalter sind nicht zur Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befugt. Diesen Grundsatz hat das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigt und gleichzeitig die Verfassungs- und Europarechtskonformität dieser rechtlichen Einschätzung betont (Az.: 4 K 1715/18). Das strikte Verbot ist kein Angriff gegen den Berufsstand der Buchhalter, sondern ein Erfordernis aufgrund der Komplexität des Umsatzsteuerrechts. Schließlich ist die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen keineswegs im Wesentlichen lediglich administrativer Natur. Vielmehr erfordert diese Tätigkeit erhebliche steuerrechtliche Bewertungen und ist nicht nur das Ergebnis der laufenden (EDV-)Buchhaltung.

Die bloße Übernahme der Buchführungsergebnisse ohne rechtliche Prüfung genügt nicht den Anforderungen, die das Gesetz an eine Umsatzsteuer-Voranmeldung stellt.

 

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