Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Berücksichtigung einer Instandhaltungsrückstellung bei Ermittlung der Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie wird Grunderwerbsteuer fällig. Über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird nicht selten vor Gericht gestritten. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist aber, anders als zum Beispiel bei Photovoltaikanlagen mit ausschließlicher Netzeinspeisung und bei Betriebsvorrichtungen, der vereinbarte Kaufpreis beim Erwerb von Teileigentum nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern (Urteil vom 16.9.2020, II R 49/17). Denn der Käufer wird zugleich Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Mitgliedschaft indes kann für sich allein nicht Gegenstand einer gesonderten Veräußerung sein. Soweit sie überhaupt einen bezifferbaren Wert hat, ist die entsprechende Leistung des Erwerbers untrennbarer Bestandteil dessen, was er aufwendet, um das Grundstück zu erwerben.

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