Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Elektronische Kassen: Nichtbeanstandungsfrist der Länder abgelaufen

Die Verpflichtung, elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten und damit vor Manipulationen zu schützen, besteht schon seit Beginn des Jahres 2020. Die Frist für die Erfüllung der Vorgaben des Gesetzgebers wurde mehrmals verlängert. Die letzte Verlängerung lief Ende März 2021 aus. Nach Informationen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) gibt es jedoch weiterhin Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung der Auflagen. Denn es mangelt immer noch an vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Verfügt eine elektronische Kasse auch weiterhin über kein Zertifikat, sollte umgehend ein Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

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