Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Hauswasseranschlüsse: Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat aktuell wieder einmal positiv auf einen Richterspruch des Bundesfinanzhofs reagiert (BMF-Schreiben, III C 2 – S 7221/19/10004 :001). Schon im Februar 2018 hatten die Münchner Richter entschieden, dass für das Legen eines Hauswasseranschlusses in jedem Fall der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden soll (XI R 17/17). Das hat das Ministerium jetzt bestätigt und ausgeführt: Ein Hauswasseranschluss ist die Verbindungsstelle zwischen der Wasserleitung des Versorgungsunternehmers und den Leitungen des Verbrauchers bzw. den Hauseinführungen. Unerheblich für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist, ob die Hauswasseranschlussleistung und die Wasserbereitstellung durch ein und denselben Unternehmer erfolgen. Nicht umsatzsteuerlich begünstigt sind dagegen Arbeiten, die der Herstellung eines Mehrfachanschlusses (Strom, Telekommunikation, Gas und Wasser) dienen.

 

zurück zur Übersicht