Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Verkauf von Sammelstücken über das Internet

Wer über eine Internetplattform – wie zum Beispiel eBay – in größerem Umfang und über eine längere Zeit Verkäufe tätigt, erzielt dadurch nicht zwangsläufig Betriebseinnahmen. Vielmehr kann die Verkaufstätigkeit auch Privatvergnügen sein. Entscheidend ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs letztlich das Gesamtbild (Urteil vom 17.6.2020, X R 18/19). Besondere Vorsicht ist dann geboten, wenn wie im Streitfall private und betriebliche Verkäufe parallel getätigt werden. In diesem Fall ist auf eine strikte Trennung zu achten, die von außen erkennbar sein muss.

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