Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen
Im Juni beschloss die Bundesregierung, die Überbrückungshilfe III in leicht veränderter Form zu verlängern. Die neue Überbrückungshilfe III Plus ist bis zum 30.9.2021 befristet.
Auch in der Version III Plus sind nur Unternehmen mit einem pandemiebedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Die maximale monatliche Förderung beträgt weiterhin 10 Mio. €. Neu gegenüber der Überbrückungshilfe III ist insbesondere, dass Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten können.
Wenn es um Förderdetails geht, ist Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle die richtige Anlaufstelle – auch weil sie als sogenannter prüfender Dritter die Förderung über das Corona-Portal des Bundes beantragen kann.