Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung

Bilanzsteuerrechtlich ist bei buchführenden Betrieben ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Sofern vertraglich kein Entschädigungszeitraum vereinbart wurde, ist für die Abgrenzung der Entschädigungsleistung inkl. des Beschleunigungszuschlags ein Mindestzeitraum von 25 Jahren zugrunde zu legen.

Bei Einnahme-Überschussrechnern kann die Entschädigungszahlung inkl. des Beschleunigungszuschlags auf einen Mindestzeitraum von 25 Jahren verteilt werden.

Hier empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen, in den Vertrag eine Mindestlaufzeit von 25 Jahren aufzunehmen.

Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gelten die Grundsätze der Einnahme-Überschuss-Rechnung, da die Sondergewinne entsprechend dieser Vorschrift zu ermitteln sind. Diese Entschädigungen sind nämlich in aller Regel nicht im Grundbetrag abgegolten.

Die oben dargestellte Rechtsauffassung soll – unabhängig von der „Projektbezeichnung“ – auf alle Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit dem Stromnetzausbau und in allen offenen Fällen anzuwenden sein (Finanzministerium Schleswig-Holstein, Kurzinformation vom 23.05.2023, DB 2023, S. 2153).

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