Einheitlichkeit der Entschädigungszahlung
Es ist von einer Nutzungsüberlassung auszugehen und die gesamte Entschädigung ist für die dauerhafte Duldung der Nutzung des Grundstückes zur Errichtung einer Stromtrasse (Erdkabel, Strommast, Überspannungsleitung) als zeitraumbezogene Gegenleistung anzusehen.
Dies gilt auch bei Zahlung eines Beschleunigungszuschlags, da dieser als Bestandteil der Dienstbarkeitsentschädigung und nicht als gesondertes Entgelt für eine andere Leistung anzusehen ist.
Hierzu verweist das Finanzministerium ergänzend auf einen Gerichtsbescheid des BFH aus dem Jahr 2021 hin, in dem der BFH entschieden hatte, dass mehrere nebeneinander gezahlte Entschädigungsleistungen, die als Ersatz für dasselbe Schadensereignis gezahlt wurden, einheitlich zu beurteilen sind.