Entschädigungen beim Stromnetzausbau
Im Zusammenhang mit dem Stromnetzausbau werden an Grundstückseigentümer aufgrund der zu verlegenden Erdkabel oder Errichtung von Strommasten für Überspannungsleitungen (Dienstbarkeits-)Entschädigungszahlungen geleistet. Zusätzlich erfolgt im Falle einer schnellen gütlichen Einigung die Zahlung eines Beschleunigungszuschlags. Durch ein Urteil des BFH aus dem Jahr 2018 zu derartigen Entschädigungszahlungen bei einem Privatgrundstück waren Zweifel aufgekommen, ob Landwirte, die entsprechende Entschädigungen für ihre betrieblichen Grundstücke erhalten, diese nicht mehr verteilen können.
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun eine bundeseinheitlich abgestimmte Verfügung zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung bzw. Verteilbarkeit von (Dienstbarkeits-)Entschädigungszahlungen veröffentlicht, die jetzt Rechtssicherheit bringen dürfte.