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Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Februar 2024 einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen der eigenen Wohnung veröffentlicht. Über drei Jahre verteilt können 20% der Kosten der energetischen Maßnahme von der Steuer abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 € pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50% abgesetzt und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Alternativ zur steuerlichen Förderung können die mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierten Gebäude-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung für diese energetischen Sanierungsmaßnahmen mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist nicht möglich. Zum Beispiel kann ein Fenstertausch nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Wer allerdings neben dem steuerlich geförderten Fenstertausch etwa auch eine Dachsanierung durchführen lässt, kann für diese nach Wahl entweder die steuerliche Förderung, einen Förderkredit oder Investitionszuschuss aus der Bundesförderung in Anspruch nehmen.

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