Landwirtschaftliche Buchstelle Steuerberatung für Landwirte

Zweifel an der Zinshöhe ziehen weitere Kreise

Der Streit um die Zinshöhe von 6 Prozent beschäftigt Gerichte und jetzt auch das Bundesministerium der Finanzen (Gz.: IV A 3 – S 0465/18/10005-01). Es nimmt Bezug auf Beschlüsse des Bundesfinanzhofs: Dieser hatte schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der realitätsfernen Bemessung im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot für Verzinsungszeiträume geäußert. Dass bei Kreditkartenkrediten für private Haushalte Zinssätze von rund 14 Prozent oder bei Girokontenüberziehungen Zinssätze von rund 9 Prozent anfallen, beurteilte das Gericht als Sonderfaktoren, die nicht als Referenzwerte für ein realitätsgerechtes Leitbild geeignet seien und damit einem typisierten Zinssatz nicht zu Grunde gelegt werden dürften. Zinsschuldner können jetzt für Zeiträume ab dem 1. April 2012 gegen die Zinsfestsetzung Einspruch einlegen. Unerheblich sind Steuerart und Besteuerungszeitraum. Die Aussetzung der Vollziehung ist auf Antrag zu gewähren.

Wenden Sie sich an Ihren Berater in der Landwirtschaftlichen Buchstelle, wenn Sie Zweifel an Zinsberechnungen Ihres Finanzamts haben. Die Landwirtschaftliche Buchstelle prüft die Rechtslage nach aktuellem Stand!

 

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