Private Nutzung eines Firmenfahrzeugs 1%-Regelung beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen betriebseigenen Pkw auch zur privaten Nutzung, führt das zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn.
Denn der Arbeitnehmer ist um den Betrag bereichert, den er für eine vergleichbare Nutzung aufwenden müsste und den er sich durch die Überlassung des Fahrzeugs durch den Arbeitgeber erspart. Die Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt nicht, um die Besteuerung des Nutzungsvorteils auszuschließen. Dies gilt nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, die für ihre GmbH aus ertragsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer tätig werden und denen die GmbH einen betrieblichen Pkw aufgrund dienstvertraglicher Vereinbarung auch zur Privatnutzung überlassen hat (Beschluss vom 16.10.2020, VI B 13/20).